HessenSG2: JagdbetriebHES-HE2-238-2023

Bei einem Stück Rehwild stellen Sie beim Aufbrechen bedenkliche Merkmale fest. Es muss zur Fleischuntersuchung:

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>in allen der vorgenannten Fälle</p>.

  • A)nur, wenn es dem gewerbsmäßigen Handel zugeführt wird
  • B)nur, wenn es zum menschlichen Verzehr verwendet werden soll
  • C)<p>nur bei Verdacht auf Umweltkontamination</p>
  • D)<p>in allen der vorgenannten Fälle</p>

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