HessenSG4: RechtHES-HE4-110-2023

Bei einer Revierfahrt im Oktober sehen Sie ein Schmalreh in schussgerechter Entfernung. Wie dürfen Sie das Schmalreh erlegen?

Kurze Antwort

Das Schmalreh darf erlegt werden, nachdem Sie ausgestiegen sind und die Büchse an einem Baum angestrichen haben.

  • A)aus dem geöffneten Fenster des Pkw schießen
  • B)die Pkw-Türe aufmachen und schießen
  • C)aussteigen, an einem Baum anstreichen und schießen
Erklärung

Das Schießen aus dem geöffneten Pkw-Fenster oder von der geöffneten Pkw-Tür aus ist nicht zulässig. Zum sicheren Schuss müssen Sie das Fahrzeug verlassen und dürfen die Waffe am Baum anstreichen.

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