HessenSG4: RechtHES-HE4-246-2023

Bei welchen der aufgeführten Beispiele handelt es sich um „verbotene Waffen“?

Kurze Antwort

Richtig sind: Schusswaffen, die Reihenfeuer (Dauerfeuer) schießen. und Schusswaffen mit kompakten Nachtzielgeräten oder Nachtzielvorsatz- bzw. Nachtsichtaufsatzgeräten, sofern in diesen künstlichen Lichtquellen (z.B. Infrarotaufheller) verwendet werden oder anderweitig fest mit der Waffe verbunden sind.

  • A)Schusswaffen mit Schalldämpfer.
  • B)Schusswaffen, die Reihenfeuer (Dauerfeuer) schießen.
  • C)Schusswaffen mit kompakten Nachtzielgeräten oder Nachtzielvorsatz- bzw. Nachtsichtaufsatzgeräten, sofern in diesen künstlichen Lichtquellen (z.B. Infrarotaufheller) verwendet werden oder anderweitig fest mit der Waffe verbunden sind.

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