HessenSG3: WaffenHES-HE3-147-2023

Bei welchen der nachgenannten Gefahrenlagen sind nach der Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) die Läufe der Schusswaffen zu entladen?

Kurze Antwort

Beim Besteigen eines Hochsitzes und beim Überwinden von Hindernissen müssen die Läufe beziehungsweise Patronenlager entladen sein.

  • A)Besteigen eines Hochsitzes
  • B)Überwinden von Hindernissen
  • C)Schlechte Wetterverhältnisse
  • D)Pirschen im Moor
Erklärung

Diese Gefahrenlagen schreibt die UVV Jagd ausdrücklich vor. Schlechte Wetterverhältnisse und das Pirschen im Moor lösen diese konkrete Entladepflicht nicht grundsätzlich aus.

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