Kurze Antwort
Beim Besteigen eines Hochsitzes und beim Überwinden von Hindernissen müssen die Läufe beziehungsweise Patronenlager entladen sein.
Diese Gefahrenlagen schreibt die UVV Jagd ausdrücklich vor. Schlechte Wetterverhältnisse und das Pirschen im Moor lösen diese konkrete Entladepflicht nicht grundsätzlich aus.
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