HessenSG4: RechtHES-HE4-174-2023

Bei welchen der nachgenannten Jagdarten ist die Verwendung brauchbarer Jagdhunde in genügender Zahl gesetzlich vorgeschrieben?

Kurze Antwort

Gesetzlich vorgeschrieben ist der Einsatz brauchbarer Jagdhunde in genügender Zahl beim Enteneinfall am Wasser und bei der Suche über die Felder auf Hasen.

  • A)beim Ansitz auf Rotwild
  • B)beim Enteneinfall am Wasser
  • C)bei der Pirsch
  • D)bei der Suche über die Felder auf Hasen
  • E)beim Nachtansitz auf Schwarzwild
Erklärung

Bei Wasser- und Niederwildjagden müssen brauchbare Hunde für Nachsuche und Apport sicherstellen, dass krankes oder geschossenes Wild schnell gefunden wird. Ansitz, Pirsch und Nachtansitz auf Schwarzwild erfordern dies gesetzlich nicht.

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