Kurze Antwort
Gesetzlich vorgeschrieben ist der Einsatz brauchbarer Jagdhunde in genügender Zahl beim Enteneinfall am Wasser und bei der Suche über die Felder auf Hasen.
Bei Wasser- und Niederwildjagden müssen brauchbare Hunde für Nachsuche und Apport sicherstellen, dass krankes oder geschossenes Wild schnell gefunden wird. Ansitz, Pirsch und Nachtansitz auf Schwarzwild erfordern dies gesetzlich nicht.
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