Kurze Antwort
Ein ersatzpflichtiger Wildschaden ist bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Gemeinde anzumelden.
Die Gemeinde nimmt die Schadensmeldung entgegen und führt gegebenenfalls das Vorverfahren durch. Die Anmeldung muss grundsätzlich innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgen; die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein.
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