HessenSG4: RechtHES-HE4-205-2023

Bei welcher Behörde ist ein ersatzpflichtiger Wildschaden anzumelden?

Kurze Antwort

Ein ersatzpflichtiger Wildschaden ist bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Gemeinde anzumelden.

  • A)Jagdbehörde
  • B)Ordnungsamt
  • C)Gemeinde
  • D)bei der für das Gebiet zuständigen Polizeidienststelle
Erklärung

Die Gemeinde nimmt die Schadensmeldung entgegen und führt gegebenenfalls das Vorverfahren durch. Die Anmeldung muss grundsätzlich innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgen; die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein.

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