Kurze Antwort
Der abgestimmte Abschussplanvorschlag ist bei der zuständigen Jagdbehörde einzureichen.
Die Jagdbehörde prüft den Abschussplan und bestätigt oder setzt ihn fest. Die Hegegemeinschaft und der Hegering sind nicht die zuständige Einreichungsstelle.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.