HessenSG4: RechtHES-HE4-118-2023

Bei welcher Stelle ist der abgestimmte Abschussplanvorschlag einzureichen?

Kurze Antwort

Der abgestimmte Abschussplanvorschlag ist bei der zuständigen Jagdbehörde einzureichen.

  • A)der zuständigen Jagdbehörde
  • B)der zuständigen Hegegemeinschaft
  • C)dem Leiter des zuständigen Hegeringes
Erklärung

Die Jagdbehörde prüft den Abschussplan und bestätigt oder setzt ihn fest. Die Hegegemeinschaft und der Hegering sind nicht die zuständige Einreichungsstelle.

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