Kurze Antwort
Jäger benötigen zur befugten Jagdausübung keinen Waffenschein.
Inhaber eines gültigen Jagdscheins dürfen Jagdwaffen im Rahmen der befugten Jagdausübung ohne Waffenschein führen und damit schießen. Diese Ausnahme gilt nur für die gesetzlich genannten jagdlichen Tätigkeiten.
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