HessenSG3: WaffenHES-HE3-118-2023

Benötigen Sie zum Ein- oder Anschießen Ihrer Jagdwaffe im Jagdrevier eine besondere waffenrechtliche Erlaubnis?

Kurze Antwort

Zum Ein- oder Anschießen Ihrer Jagdwaffe im Jagdrevier benötigen Sie keine besondere waffenrechtliche Erlaubnis.

  • A)es ist keine besondere waffenrechtliche Erlaubnis notwendig
  • B)nur für das Einschießen
  • C)nur für das Anschießen
Erklärung

Jäger dürfen Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier ohne besondere Erlaubnis führen und damit schießen.

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