Kurze Antwort
Zum Ein- oder Anschießen Ihrer Jagdwaffe im Jagdrevier benötigen Sie keine besondere waffenrechtliche Erlaubnis.
Jäger dürfen Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier ohne besondere Erlaubnis führen und damit schießen.
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