Kurze Antwort
Zum Ein- oder Anschießen Ihrer Jagdwaffe im Jagdrevier benötigen Sie keine besondere waffenrechtliche Erlaubnis.
Das Ein- und Anschießen ist im Rahmen der befugten Jagdausübung im Revier erlaubnisfrei zulässig. Voraussetzung ist, dass die jagd- und waffenrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
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