HessenSG4: RechtHES-HE4-441-2023

Benötigen Sie zum Ein- oder Anschießen Ihrer Jagdwaffe im Jagdrevier eine besondere

Kurze Antwort

Zum Ein- oder Anschießen Ihrer Jagdwaffe im Jagdrevier benötigen Sie keine besondere waffenrechtliche Erlaubnis.

  • A)es ist keine besondere waffenrechtliche Erlaubnis notwendig
  • B)nur für das Einschießen
  • C)nur für das Anschießen
Erklärung

Das Ein- und Anschießen ist im Rahmen der befugten Jagdausübung im Revier erlaubnisfrei zulässig. Voraussetzung ist, dass die jagd- und waffenrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.

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