HessenSG4: RechtHES-HE4-93-2023

Berechtigt der Jugendjagdschein zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden?

Kurze Antwort

Nein, der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.

  • A)ja
  • B)nein
  • C)nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Person
Erklärung

Inhaber eines Jugendjagdscheins dürfen die Jagd nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer schriftlich beauftragten, jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson ausüben. Eine Teilnahme als Schütze an Gesellschaftsjagden ist ausgeschlossen.

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