Kurze Antwort
Nein, der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.
Inhaber eines Jugendjagdscheins dürfen die Jagd nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer schriftlich beauftragten, jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson ausüben. Eine Teilnahme als Schütze an Gesellschaftsjagden ist ausgeschlossen.
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