HessenSG4: RechtHES-HE4-468-2023

Berechtigt die grüne Waffenbesitzkarte zum Munitionserwerb?

Kurze Antwort

Richtig ist: nur, soweit für die eingetragenen Waffen die Erlaubnis zum Munitionserwerb in der WBK vermerkt ist.

  • A)ja, wenn ich Sportschütze bin
  • B)nur, soweit für die eingetragenen Waffen die Erlaubnis zum Munitionserwerb in der WBK vermerkt ist
  • C)nein, es ist immer zusätzlich ein Munitionserwerbsschein erforderlich

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