HessenSG4: RechtHES-HE4-40-2023

Bezeichnen Sie die Mindestgröße eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks in Hessen

Kurze Antwort

Die Mindestgröße eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks in Hessen beträgt 200 Hektar.

  • A)75 ha
  • B)125 ha
  • C)200 ha
  • D)300 ha
  • E)500 ha
Erklärung

Damit liegt Hessen über der bundesrechtlichen Mindestgröße von 150 Hektar. Maßgeblich ist das Hessische Jagdrecht.

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