HessenSG4: RechtHES-HE4-119-2023

Bis zu welchem Zeitpunkt muss der Abschussplanvorschlag der unteren Jagdbehörde vorgelegt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: bis zum 15. März eines jeden Jahres (sofern dieser Termin nicht von der Unteren Jagdbehörde im Benehmen mit der Hegegemeinschaft abgeändert wurde) und für Rehwild ist die Vorlage nur jedes 3. Jagdjahr erforderlich.

  • A)bis zum Beginn der Jagdzeit
  • B)bis zum 5. April eines jeden Jagdjahres
  • C)bis zum 15. März eines jeden Jahres (sofern dieser Termin nicht von der Unteren Jagdbehörde im Benehmen mit der Hegegemeinschaft abgeändert wurde)
  • D)für Rehwild ist die Vorlage nur jedes 3. Jagdjahr erforderlich

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