Kurze Antwort
Nein, Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins benötigen zum Erwerb ihrer ersten Langwaffe keine vorher ausgestellte Waffenbesitzkarte.
Der gültige Jahresjagdschein berechtigt zum Erwerb von Langwaffen ohne vorherige Erwerbserlaubnis. Die erworbene Waffe muss jedoch innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Behörde angezeigt und in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden.
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