HessenSG4: RechtHES-HE4-345-2023

Brauchen Inhaber eines Jahresjagdscheins zum Erwerb ihrer ersten Langwaffe, einer Bock-Büchsflinte, eine vorher ausgestellte Waffenbesitzkarte?

Kurze Antwort

Nein, Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins benötigen zum Erwerb ihrer ersten Langwaffe keine vorher ausgestellte Waffenbesitzkarte.

  • A)ja
  • B)nein
Erklärung

Der gültige Jahresjagdschein berechtigt zum Erwerb von Langwaffen ohne vorherige Erwerbserlaubnis. Die erworbene Waffe muss jedoch innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Behörde angezeigt und in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden.

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