HessenSG4: RechtHES-HE4-452-2023

Brauchen Inhaber eines Jahresjagdscheins zum Erwerb ihrer ersten Langwaffe, einer Bockbüchsflinte, eine vorher ausgestellte Waffenbesitzkarte?

Kurze Antwort

Richtig ist: nein.

  • A)ja
  • B)nein

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