Kurze Antwort
Ja, auf forstwirtschaftlichen Kulturflächen, die zum Schutz gegen Wildverbiss eingezäunt sind, darf die Jagd ausgeübt werden.
Die Einzäunung zum Schutz vor Wildverbiss macht die Fläche nicht zu einem befriedeten Bezirk. Daher ist die Jagdausübung dort zulässig.
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