HessenSG4: RechtHES-HE4-45-2023

Darf auf forstwirtschaftlichen Kulturflächen, die zum Schutz gegen Wildverbiss eingezäunt sind, die Jagd ausgeübt werden?

Kurze Antwort

Ja, auf forstwirtschaftlichen Kulturflächen, die zum Schutz gegen Wildverbiss eingezäunt sind, darf die Jagd ausgeübt werden.

  • A)ja
  • B)nein
Erklärung

Die Einzäunung zum Schutz vor Wildverbiss macht die Fläche nicht zu einem befriedeten Bezirk. Daher ist die Jagdausübung dort zulässig.

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