HessenSG3: WaffenHES-HE3-327-2023

Darf aus einer alten Doppelflinte, welche den Beschussstempel "N" nicht trägt, mit den heute für die Jagd allgemein gebräuchlichen Schrotpatronen geschossen werden?

Kurze Antwort

Nein, mit einer alten Doppelflinte ohne Beschussstempel „N“ darf nicht mit den heute gebräuchlichen Schrotpatronen geschossen werden.

  • A)ja
  • B)nein
Erklärung

Der fehlende Beschussstempel weist darauf hin, dass die Waffe nicht für diese Patronen zugelassen ist. Die Verwendung kann zu erheblichen Schäden und gefährlichen Unfällen führen.

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