Kurze Antwort
Nein, mit einer alten Doppelflinte ohne Beschussstempel „N“ darf nicht mit den heute gebräuchlichen Schrotpatronen geschossen werden.
Der fehlende Beschussstempel weist darauf hin, dass die Waffe nicht für diese Patronen zugelassen ist. Die Verwendung kann zu erheblichen Schäden und gefährlichen Unfällen führen.
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