HessenSG3: WaffenHES-HE3-40-2023

Darf ausnahmsweise eine geladene Waffe einem anderen übergeben werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja, bei Waffenstörung auf einem Schießstand der verantwortlichen Aufsichtsperson.

  • A)ja, bei Waffenstörung auf einem Schießstand der verantwortlichen Aufsichtsperson
  • B)nur an den Nachbarschützen
  • C)nein, auf keinen Fall

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