Kurze Antwort
Nein, eine teilweise Rutenamputation ist nur bei jagdlich zu führenden Hunden zulässig, wenn sie für die vorgesehene Nutzung im Einzelfall unerlässlich ist.
Das Kupieren ist nach dem Tierschutzgesetz grundsätzlich verboten. Die Ausnahme gilt nur bei jagdlich zu führenden Hunden, sofern keine tierärztlichen Bedenken entgegenstehen; der Eingriff darf ausschließlich ein Tierarzt vornehmen.
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