HessenSG2: JagdbetriebHES-HE2-452-2023

Darf bei jedem Hund die Rute amputiert werden?

Kurze Antwort

Nein, eine teilweise Rutenamputation ist nur bei jagdlich zu führenden Hunden zulässig, wenn sie für die vorgesehene Nutzung im Einzelfall unerlässlich ist.

  • A)ja, allen Jagdhunden darf auf Antrag die Rute zumindest teilweise amputiert werden
  • B)nein, keinem Hund darf die Rute kopiert werden
  • C)bei jagdlich zu führenden Hunden darf die Rute teilweise amputiert werden, wenn der Eingriff im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerlässlich ist
Erklärung

Das Kupieren ist nach dem Tierschutzgesetz grundsätzlich verboten. Die Ausnahme gilt nur bei jagdlich zu führenden Hunden, sofern keine tierärztlichen Bedenken entgegenstehen; der Eingriff darf ausschließlich ein Tierarzt vornehmen.

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