HessenSG4: RechtHES-HE4-203-2023

Darf der Grundstückseigentümer zur Verhütung von Wildschäden Wild von seinem Grundstück verscheuchen?

Kurze Antwort

Ja, der Grundstückseigentümer darf Wild zur Verhütung von Wildschäden von seinem Grundstück verscheuchen.

  • A)ja
  • B)nein
Erklärung

Auch der Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte darf Wild abhalten oder verscheuchen. Dabei darf er das Wild nicht verletzen oder gefährden.

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