HessenSG4: RechtHES-HE4-198-2023

Darf der Jagdgast einen wildernden Hund erschießen?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja, wenn er eine schriftliche Genehmigung besitzt, es sich um keinen Hirten-, Blinden-, Rettungs-, Polizei- oder Jagdhund handelt und keine andere Maßnahme ausreicht, um die Gefahr des Hundes für das Wild abzuwenden.

  • A)ja
  • B)nein, in keinem Fall
  • C)ja, wenn er eine schriftliche Genehmigung besitzt, es sich um keinen Hirten-, Blinden-, Rettungs-, Polizei- oder Jagdhund handelt und keine andere Maßnahme ausreicht, um die Gefahr des Hundes für das Wild abzuwenden

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