HessenSG4: RechtHES-HE4-464-2023

Darf die Erlaubnisbehörde Zutritt zur Wohnung verlangen, um die ordnungsgemäße Waffenaufbewahrung zu überprüfen?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja, sofern eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.

  • A)ja, der Inhaber einer WBK hat dies grundsätzlich zu gestatten
  • B)ja, sofern eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht
  • C)ja, aber nur mit einem richterlichen Durchsuchungsbefehl

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