Kurze Antwort
Ja, ein anderer darf die Kurzwaffe zur Instandsetzung zum Waffengeschäft bringen, wenn er eine WBK besitzt oder sie gewerbsmäßig transportiert.
Die Beförderung einer Waffe zur Instandsetzung ist zulässig. Eine vorherige Genehmigung der Behörde ist dafür nicht erforderlich, sofern der Transport berechtigt erfolgt.
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