HessenSG4: RechtHES-HE4-309-2023

Darf ein Anderer als der WBK-Inhaber dessen Kurzwaffe zur Instandsetzung zum Waffengeschäft bringen?

Kurze Antwort

Ja, ein anderer darf die Kurzwaffe zur Instandsetzung zum Waffengeschäft bringen, wenn er eine WBK besitzt oder sie gewerbsmäßig transportiert.

  • A)ja, wenn er Inhaber einer WBK ist oder die Waffe gewerblich transportiert.
  • B)nein, das ist nicht erlaubt.
  • C)das muss immer erst bei der Behörde beantragt werden.
Erklärung

Die Beförderung einer Waffe zur Instandsetzung ist zulässig. Eine vorherige Genehmigung der Behörde ist dafür nicht erforderlich, sofern der Transport berechtigt erfolgt.

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