HessenSG4: RechtHES-HE4-115-2023

Darf ein Jagdscheininhaber in Hessen Nachtsichttechnik (Nachtzielvorsatz- oder Nachtsichtaufsatzgeräte) auf seiner Waffe zur Bejagung von Schwarzwild ausnahmsweise benutzen?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja, sofern in diesen keine künstlichen Lichtquellen (z.B. Infrarotaufheller) verwendet werden oder sie anderweitig fest mit der Waffe verbunden sind.

  • A)ja, sofern in diesen keine künstlichen Lichtquellen (z.B. Infrarotaufheller) verwendet werden oder sie anderweitig fest mit der Waffe verbunden sind.
  • B)ja, aber nur im Zusammenhang mit einer Bescheinigung des zuständigen Landesjagdverbandes
  • C)nein

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