HessenSG4: RechtHES-HE4-369-2023

Darf ein Jagdscheininhaber nach der Jagd seine für den Fangschuss vorgesehene Kurzwaffe mit zum Schützenfest nehmen?

Kurze Antwort

Richtig ist: nein, das wird im Waffengesetz untersagt.

  • A)ja, wenn die Waffe nicht geladen ist
  • B)ja, er muss aber außer der Waffenbesitzkarte auch einen Waffenschein für diese Kurzwaffe bei sich haben
  • C)nein, das wird im Waffengesetz untersagt

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