HessenSG4: RechtHES-HE4-37-2023

Darf eine Jagdgenossenschaft in ihrem gemeinschaftlichen Jagdbezirk die Jagd ruhen lassen?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja, mit Zustimmung der Jagdbehörde.

  • A)ja, mit Zustimmung der Jagdbehörde
  • B)ja, wenn die Hege- und Jagdschutzverpflichtungen erfüllt werden
  • C)ja, wenn es keinen Jagdpächter gibt
  • D)nein

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