HessenSG4: RechtHES-HE4-87-2023

Darf eine Person, die an Tierbeobachtungen interessiert ist, das Gebiet einer Lachmöwenkolonie während der Brutzeit ohne behördliche Erlaubnis betreten, um mit ihrer Videokamera Aufnahmen vom Aufzuchtgeschehen zu machen?

Kurze Antwort

Nein, die Person darf das Gebiet der Lachmöwenkolonie während der Brutzeit nicht ohne behördliche Erlaubnis betreten, um die Aufzucht zu filmen.

  • A)ja
  • B)nein
Erklärung

Wild darf an seinen Brutstätten nicht durch Aufsuchen oder Filmen gestört werden. Die Regelung schützt die Lachmöwen während der Brut und Jungenaufzucht.

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