Kurze Antwort
Nein, die Person darf das Gebiet der Lachmöwenkolonie während der Brutzeit nicht ohne behördliche Erlaubnis betreten, um die Aufzucht zu filmen.
Wild darf an seinen Brutstätten nicht durch Aufsuchen oder Filmen gestört werden. Die Regelung schützt die Lachmöwen während der Brut und Jungenaufzucht.
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