Kurze Antwort
Eine Schusswaffe darf niemals auf Menschen gerichtet werden, außer es geschieht zur Abwehr eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs in Notwehr.
Auch eine ungeladene Waffe darf grundsätzlich nicht auf Menschen gerichtet werden. Eine Ausnahme besteht nur in einer Notwehrsituation, wenn dies zur erforderlichen Abwehr eines Angriffs notwendig ist.
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