Kurze Antwort
Eingegangenes Wild (Fallwild) darf in keinem Fall für den menschlichen Verzehr freigegeben werden.
Bei Fallwild fehlen Anzeichen äußerer Gewalteinwirkung als Todesursache, daher ist es grundsätzlich als genussuntauglich anzusehen. Es muss unschädlich beseitigt werden.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.