HessenSG3: WaffenHES-HE3-89-2023

Darf jedermann nach dem Schießen vom Schießstand ein angebrochenes Päckchen KK- Munition mit nach Hause nehmen?

Kurze Antwort

Nein, jedermann darf ein angebrochenes Päckchen KK-Munition nicht vom Schießstand mit nach Hause nehmen.

  • A)nein.
  • B)ja, mit Erlaubnis der Schießaufsicht
  • C)ja, wenn er sie zu Hause sicher aufbewahrt
Erklärung

Munition darf nur Personen überlassen werden, die dazu berechtigt sind. Auf dem Schießstand darf sie einer nicht berechtigten Person nur zum sofortigen Verbrauch überlassen werden.

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