Kurze Antwort
Nein, jedermann darf ein angebrochenes Päckchen KK-Munition nicht vom Schießstand mit nach Hause nehmen.
Munition darf nur Personen überlassen werden, die dazu berechtigt sind. Auf dem Schießstand darf sie einer nicht berechtigten Person nur zum sofortigen Verbrauch überlassen werden.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.