HessenSG4: RechtHES-HE4-287-2023

Darf man als Jäger zu Silvester mit einem Revolver .38 Spezial Platzpatronen (Kartuschenmunition) verschießen?

Kurze Antwort

Richtig ist: nein.

  • A)nein.
  • B)ja. Dies ist aber nur innerhalb der behördlich genehmigten „Knallzeit“ zulässig, wenn man sich zudem auf einem befriedeten Grundstück befindet.
  • C)ja. Dies ist aber nur innerhalb der behördlich genehmigten „Knallzeit“ zulässig, wenn man sich zudem auf seinem eigenen, befriedeten Grundstück befindet.

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