HessenSG1: Wild, Land- & WaldbauHES-HE1-369-2023

Darf man auf einer Fläche mit Besenheide, Drahtschmiele und Wacholder einen Wildacker anlegen?

Kurze Antwort

Nein, auf einer Fläche mit Besenheide, Drahtschmiele und Wacholder darf kein Wildacker angelegt werden, da sie als Zwergstrauch- und Wacholderheide ein geschütztes Biotop darstellt.

  • A)Nur mit Erlaubnis des Grundeigentümers
  • B)Nein, weil es eine Zwergstrauch- und Wacholderheide ist, die ein geschütztes Biotop darstellt
  • C)Nur wenn der Wacholder erhalten bleibt
Erklärung

Geschützte Biotope dürfen durch die Anlage eines Wildackers nicht zerstört oder erheblich beeinträchtigt werden. Die Zustimmung des Grundeigentümers allein reicht daher nicht aus.

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