Kurze Antwort
Nein, auf einer Fläche mit Besenheide, Drahtschmiele und Wacholder darf kein Wildacker angelegt werden, da sie als Zwergstrauch- und Wacholderheide ein geschütztes Biotop darstellt.
Geschützte Biotope dürfen durch die Anlage eines Wildackers nicht zerstört oder erheblich beeinträchtigt werden. Die Zustimmung des Grundeigentümers allein reicht daher nicht aus.
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