HessenSG4: RechtHES-HE4-477-2023

Darf man einem anderen Waffenbesitzkarteninhaber eine Waffe leihen?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja, für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck, aber nur vorübergehend, höchstens für einen Monat.

  • A)ja, für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck, aber nur vorübergehend, höchstens für einen Monat.
  • B)ja, ohne Zweckbindung, aber nur vorübergehend, für die Dauer von maximal einen Monat.
  • C)nein, es ist grundsätzlich eine behördliche Genehmigung erforderlich.

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