HessenSG4: RechtHES-HE4-179-2023

Darf man mit Bracken auf einer Fläche von weniger als 1.000 ha die Stöberjagd ausüben?

Kurze Antwort

Ja, mit Bracken darf auf einer Fläche von weniger als 1.000 ha eine Stöberjagd ausgeübt werden.

  • A)ja
  • B)ja, aber nur die Stöberjagd auf Raubwild
  • C)nein
Erklärung

Die Mindestfläche von 1.000 ha gilt für die Brackenjagd (das Brackieren), nicht für die Stöberjagd.

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