HessenSG4: RechtHES-HE4-340-2023

Darf mit einem Gewehr .22 l.r. im befriedeten Besitztum geschossen werden?

Kurze Antwort

Mit einem Gewehr im Kaliber .22 l.r. darf im befriedeten Besitztum nicht geschossen werden.

  • A)nein.
  • B)ja, wenn die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können.
  • C)ja, wenn Personen oder Sachen nicht gefährdet werden können.
Erklärung

Ein ausreichender Kugelfang oder die bloße Gefahrenfreiheit erlaubt das Schießen dort nicht. Schießen ist grundsätzlich auf dafür zugelassenen Schießstätten erlaubt.

Jägerprüfung Hessen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten