Kurze Antwort
Ja, mit dem Gewehr darf auf dem 50-m-KK-Stand geschossen werden, wenn der Einstecklauf bauartzugelassen ist.
Die Bauartzulassung des Einstecklaufs ist Voraussetzung für die sichere und zulässige Verwendung. Die verwendete Munition muss zur Waffe beziehungsweise zum Einstecklauf passen.
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