HessenSG3: WaffenHES-HE3-6-2023

Darf mit einem Gewehr (.308 WIN) mit Einstecklauf (.22 l.r.) auf einem 50 m KK-Stand geschossen werden?

Kurze Antwort

Ja, mit dem Gewehr darf auf dem 50-m-KK-Stand geschossen werden, wenn der Einstecklauf bauartzugelassen ist.

  • A)ja, aber nur mit Zentralfeuerpatronen
  • B)nein
  • C)ja, wenn der Einstecklauf bauartzugelassen ist
Erklärung

Die Bauartzulassung des Einstecklaufs ist Voraussetzung für die sichere und zulässige Verwendung. Die verwendete Munition muss zur Waffe beziehungsweise zum Einstecklauf passen.

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