HessenSG4: RechtHES-HE4-335-2023

Darf ohne waffenrechtliche Erlaubnis Munition auf einem Schießstand zum Schießen überlassen werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja, aber nur zum sofortigen Verbrauch.

  • A)ja, nur einem Mitglied des Schützenvereins.
  • B)ja, aber nur zum sofortigen Verbrauch.
  • C)nein.

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