HessenSG4: RechtHES-HE4-127-2023

Dem Inhaber eines 10 km von der Grenze eines Rotwildgebiets entfernten Niederwildreviers in Hessen kommt beim Abendansitz im Juni ein Rot-Schmalspießer schussgerecht. Darf er ihn erlegen?

Kurze Antwort

Nein, der Rot-Schmalspießer darf im Juni nicht erlegt werden, da für ihn keine Jagdzeit besteht.

  • A)ja, wenn der Abschuss im Abschussplan genehmigt, bzw. festgesetzt ist
  • B)ja, da es sich um ein rotwildfreies Gebiet handelt
  • C)nein, wenn kein Abschussplan für Rotwild aufgestellt wurde
  • D)nein, da der Rot-Schmalspießer keine Jagdzeit hat
Erklärung

Auch in einem Niederwildrevier und unabhängig von einem Abschussplan darf Wild nur während der geltenden Jagdzeit erlegt werden. Der Rot-Schmalspießer ist im Juni geschont.

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