HessenSG4: RechtHES-HE4-328-2023

Den Anordnungen der verantwortlichen Aufsichtsperson auf dem Schießstand ist Folge zu leisten:

Kurze Antwort

Richtig ist: immer.

  • A)nur im Wettkampf.
  • B)nur bei Gefahr im Verzug.
  • C)immer.

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