HessenSG4: RechtHES-HE4-77-2023

Der Jagdpachtvertrag

Kurze Antwort

Der Jagdpachtvertrag ist schriftlich abzuschließen, und die Pachtdauer soll mindestens neun Jahre betragen.

  • A)ist schriftlich abzuschließen
  • B)bedarf der notariellen Beurkundung
  • C)die Pachtdauer soll mindestens zwölf Jahre betragen
  • D)die Pachtdauer soll mindestens zehn Jahre betragen
  • E)kann mündlich abgeschlossen werden
Erklärung

Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich; ein mündlicher Vertrag ist unwirksam. Die Länder können eine längere Mindestpachtzeit festsetzen.

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