HessenSG4: RechtHES-HE4-92-2023

Der Jagdschein ist Personen zu versagen,

Kurze Antwort

Der Jagdschein ist Personen zu versagen, die noch nicht sechzehn Jahre alt sind.

  • A)die noch nicht sechzehn Jahre alt sind
  • B)die noch nicht achtzehn Jahre alt sind
  • C)die noch nicht einundzwanzig Jahre alt sind
Erklärung

Personen unter 16 Jahren dürfen keinen Jagdschein erhalten. Zwischen 16 und 18 Jahren kommt nur ein Jugendjagdschein infrage.

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