HessenSG4: RechtHES-HE4-117-2023

Die Ausbreitung des Schwarzwildes in den letzten Jahren verlangt die Ausnutzung aller Jagdmöglichkeiten auf Schwarzwild. Welche der nachgenannten Jagdarten oder -möglichkeiten sind ohne besondere behördliche Genehmigung gesetzlich zulässig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Drück- oder Treibjagd, Ansitzjagd zur Nachtzeit und Ansitzjagd unter Verwendung von Nachtzielvorsatz- oder Nachtsichtaufsatzgeräten, sofern in diesen keine künstlichen Lichtquellen (z.B. Infrarotaufheller) verwendet werden oder anderweitig fest mit der Waffe verbunden sind.

  • A)Drück- oder Treibjagd
  • B)Anlage von Saufängen
  • C)Verwendung von Posten (grobe Schrote) bei der Treibjagd
  • D)Ansitzjagd zur Nachtzeit
  • E)Ansitzjagd unter Verwendung von Nachtzielvorsatz- oder Nachtsichtaufsatzgeräten, sofern in diesen keine künstlichen Lichtquellen (z.B. Infrarotaufheller) verwendet werden oder anderweitig fest mit der Waffe verbunden sind

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