HessenSG2: JagdbetriebHES-HE2-115-2023

Die Begrenzung der Schwarzwildbestände verlangt auch einen selektiven Bachenabschuss. Was ist dabei zu beachten?

Kurze Antwort

Richtig ist: Leitbachen sind zu schonen.

  • A)es dürfen keine Stücke über 50 kg erlegt werden
  • B)Leitbachen sind zu schonen
  • C)es dürfen nur Geltbachen erlegt werden

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