HessenSG2: JagdbetriebHES-HE2-449-2023

Die Verwendung von brauchbaren Jagdhunden bei Ausübung der Jagd …

Kurze Antwort

Die Verwendung brauchbarer Jagdhunde bei der Jagdausübung ist gesetzlich vorgeschrieben.

  • A)ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • B)liegt im Ermessen des Jagdausübungsberechtigten.
  • C)liegt in der Verantwortung des beteiligten Schützen.
Erklärung

Bei bestimmten Jagdarten und Tätigkeiten, etwa bei Nachsuchen sowie Such-, Drück- und Treibjagden, müssen brauchbare Jagdhunde eingesetzt oder mitgeführt werden. Die Einzelheiten regelt das jeweilige Landesjagdgesetz.

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