Kurze Antwort
Die Verwendung brauchbarer Jagdhunde bei der Jagdausübung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Bei bestimmten Jagdarten und Tätigkeiten, etwa bei Nachsuchen sowie Such-, Drück- und Treibjagden, müssen brauchbare Jagdhunde eingesetzt oder mitgeführt werden. Die Einzelheiten regelt das jeweilige Landesjagdgesetz.
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