HessenSG1: Wild, Land- & WaldbauHES-HE1-361-2023

Dürfen in der Zeit vom 01.03. – 30.09. in der freien Landschaft Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze zurückgeschnitten werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: nein.

  • A)ja
  • B)nur mit Erlaubnis des Grundeigentümers
  • C)nein

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