HessenSG4: RechtHES-HE4-176-2023

Dürfen Jagdhunde außerhalb von befriedeten Bezirken in fremden Revieren ausgebildet werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: wenn der Jagdausübungsberechtigte des fremden Reviers zugestimmt hat.

  • A)dies ist in keinem Fall gestattet
  • B)nur wenn kein eigenes Revier zur Verfügung steht
  • C)wenn der Jagdausübungsberechtigte des fremden Reviers zugestimmt hat

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