HessenSG4: RechtHES-HE4-158-2023

Dürfen Sie als Jäger eine verwilderte Haustaube abschießen?

Kurze Antwort

Nein, verwilderte Haustauben dürfen Sie als Jäger nicht abschießen.

  • A)ja, aber nur außerhalb der Setz- und Brutzeit
  • B)ja, aber nur bei großen Taubenschäden auf den Feldern
  • C)nein
Erklärung

Verwilderte Haustauben unterliegen nicht dem Jagdrecht. Sie dürfen daher nicht bejagt werden.

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