HessenSG1: Wild, Land- & WaldbauHES-HE1-516-2023

Dürfen Sie als Jagdpächter bei einer Treibjagd in der Mittagspause im Wald ein Feuer entfachen, an dem sich Ihre Jagdgäste aufwärmen können?

Kurze Antwort

Richtig ist: Feuer darf grundsätzlich im Wald ohne behördliche Genehmigung nicht entfacht werden.

  • A)Feuer darf grundsätzlich im Wald ohne behördliche Genehmigung nicht entfacht werden
  • B)Im Zusammenhang mit der Jagdausübung darf im Wald Feuer entfacht werden
  • C)Feuer darf nur außerhalb des Waldes und im Wald nur in den Wintermonaten entfacht werden

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Hessen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten