HessenSG4: RechtHES-HE4-100-2023

Dürfen Sie ein Rot-Alttier, das sich schwer verletzt hat, in der Schonzeit ohne vorherige Genehmigung durch die Jagdbehörde erlegen?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja.

  • A)ja
  • B)nein
  • C)nur wenn ein genehmigter Abschussplan vorliegt

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